Informationen zur Leasing-Übernahme

Was genau ist eine Leasingübernahme?

Aus Sicht des bisherigen Leasingnehmers ist die Leasingübernahme die Übertragung eines Leasingvertrages auf eine andere Person oder Firma. Bildlich gesprochen ist der bisherige Leasingnehmer also der Anbieter seiner Besitzrechte. Der bisherige Leasingnehmer überträgt die Besitzrechte auf den neuen Leasingnehmer und tritt somit den Leasingvertrag komplett an den zukünftigen Leasingnehmer und Vertragspartner der Leasinggesellschaft ab.

Aus Sicht des neuen Leasingnehmers, also des Übernehmers der Leasingrechte übernimmt dieser den Leasingvertrag und wird gegenüber der Leasinggesellschaft der neue Vertragspartner.


Wo findet man Angebote zur Leasingübernahme?

Es gibt sehr viele Leasingnehmer, die aus unterschiedlichen Gründen die Leasingübernahme anbieten. In unserer Leasing-Übernahme bieten wir eine Plattform für die Anbieter von Leasingübernahmen an. In der Leasing-Übernahme können Leasingnehmer ihre Leasingobjekte anbieten und Interessenten können dort die gesuchten Leasingübernahme-Angebote finden.


Der Vorgang der Leasingübernahme

Sobald sich der bisherige Leasingnehmer (Anbieter) und der zukünftige Leasingnehmer (Interessent) über die vertraglichen Konditionen einig sind, kann die Leasingübernahme gestartet werden.

Der Anbieter teilt der Leasinggesellschaft schriftlich mit, dass er seinen Vertrag an den Interessenten übertragen möchte. In diesem Antrag zur Leasingübernahme gibt der Anbieter die Kontaktdaten des Interessenten im Idealfall gleich mit an, sodass das Leasingunternehmen die Bonität des Interessenten direkt überprüfen kann. Ohne eine positive Bonitätsprüfung wird keine Leasinggesellschaft einer Leasingübernahme zustimmen.

Die Bonitätsprüfung erfolgt meist über zwei Wege. Erstens durch die Überprüfung des Einkommens bei Privatleuten oder des Überschusses bei Firmen und zweitens über die Auskunftseinholung bei Privatleuten über die SCHUFA oder bei Firmen über entsprechende Institute, die sich auf Bonitätsprüfungen von Unternehmen spezialisiert haben, wie die Creditreform oder Bürgel.


Die eigentliche Leasingübernahme

Nachdem die Bonitätsprüfung positiv abgeschlossen ist, unterbreitet die Leasinggesellschaft dem Anbieter und dem Interessenten einen Übernahmevertrag, welcher in dieser Reihenfolge von beiden Parteien unterschrieben werden muss.

Wichtig ist für den Interessenten vor dieser Unterschrift, dass er mit dem Anbieter klären muss, wer die Kosten für die Umschreibung des Leasingvertrages und die Überstellung des Leasingobjektes zum neuen Leasingnehmer übernimmt.

Mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag zur Leasingübernahme teilt der neue Leasingnehmer im Falle von KFZ-Leasing der Leasinggesellschaft mit, welches Straßenverkehrsamt für die Anmeldung des Fahrzeuges zuständig ist, sodass die Leasinggesellschaft die notwendigen Unterlagen direkt dorthin schicken kann.


Überprüfung des Leasingobjektes

Im Idealfall noch vor Unterzeichnung des Vertrages zur Leasingübernahme sollte das Leasingobjekt durch einen unabhängigen Sachverständigen (Dekra oder TÜV) überprüft werden. So ist sichergestellt, dass das Leasingobjekt keine unerkannten Schäden hat und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Ansonsten gehen unentdeckte Schäden mit der Leasingübernahme auf den neuen Leasingnehmer über, der ab dem Tag der Leasingübernahme gegenüber der Leasinggesellschaft für das Leasingobjekt haftet. Schäden, die bei der Überprüfung festgestellt werden, müssen vom bisherigen Leasingnehmer bzw. seiner Versicherung getragen werden.


Die Übergabe des Leasingobjektes

Nachdem die Formalitäten zur Leasingübernahme geklärt sind, kann das Leasingobjekt den Besitzer wechseln. Hierbei sollte der neue Leasingnehmer einen formlosen Übernahmevertrag erstellen, den er sich vom bisherigen Leasingnehmer unterzeichnen lässt. In diesem Vertrag werden der aktuelle Kilometerstand bzw. die Betriebsstunden, das Zubehör sowie eventuelle Besonderheiten aufgeführt. Entsprechend der Kostenvereinbarung sorgt dann die dafür verantwortliche Partei für die Überstellung des Leasingobjektes per Spedition oder bei KFZ auch auf eigener Achse.

Beim KFZ-Leasing sollte der bisherige Leasingnehmer darauf bestehen, dass das Datum, bis wann die Ummeldung des Fahrzeuges auf den neuen Leasingnehmer erfolgen muss, festgelegt wird. Das Leasingfahrzeug kann dann von dem neuen Leasingnehmer beim zuständigen Straßenverkehrsamt angemeldet werden. Zur Absicherung des alten Leasingnehmers empfehlen wir, dass der neue Leasingnehmer eine Kopie der Ummelde-Bescheinigung an den bisherigen Leasingnehmer sendet.